Sozialhilfestatistik

Ziele und Aufgaben

Die Sozialhilfestatistik enthält diejenigen Personen und Haushalte, die zu einem jährlichen Stichtag so genannte  "Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne" waren, also Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Wissenschaftler/innen steht eine anonymisierte 25%-Stichprobe der Sozialhilfestatistik zur Verfügung. Dieser Datensatz enthält beispielsweise für das Jahr 2000 für 669.140 Personen soziodemographische Angaben und Informationen über die bewilligten Leistungen. Bei der Arbeit mit der Sozialhilfestatistik ist zu beachten, dass sie sowohl personenbezogene Informationen (z.B. Geschlecht, Bildungsabschluss) als auch haushaltbezogene Informationen (z.B. "Anerkannte Bruttokaltmiete" oder "Angerechnetes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft") enthält. Die haushaltsbezogenen Informationen wurden den Personen zugeordnet, können aber über die Haushaltsnummer wieder den Haushalten zugeordnet werden.

Detaillierte Informationen über die Sozialhilfestatistik stehen auf den Internetseiten der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung.

Erhebungsverfahren

Die örtlichen und überörtlichen Leistungsträger der Sozialhilfen (z.B. Sozialämter) sind verpflichtet den Statistischen Ämtern der Länder Auskunft zu erteilen. Die Sozialhilfestatistik ist insofern eine Sekundärstatistik, als das vorliegende Verwaltungsdaten für die Auskünfte weitergegeben werden. Die Erhebung wird jedes Jahr zum 31.12. durchgeführt. Rechtsgrundlage für die Erstellung der Sozialhilfestatistik ist § 132 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes.

Themen/Variablen

Der Datensatz enthält in 61 Variablen Informationen über die Personen (z.B. Geschlecht, Schulabschluss), die Haushalte (z.B. besondere Situationen wie Tod eines Familienmitgliedes oder Überschuldung), Regionalinformationen und die bezogenen Leistungen. Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen, die weder aus eigener Kraft noch durch Zahlungen anderer Sozialleistungsträger in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt sind Zahlungen nach entsprechenden Regelsätzen, unter Umständen Mehrbedarfszahlungen und angemessene tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung. Hilfe in besonderen Lebenslagen hingegen erhalten Menschen, die in besonderen Situationen bedürftig sind (z.B. Krankheit oder Pflegebedürftigkeit). Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen können sich überschneiden.

Der seit 2003 verwendete Erhebungsbogen kann auf den Seiten der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eingesehen werden.

Datenzugang

Die 25% Stichproben der Sozialhilfestatistiken 1998, 1999 und 2000 stehen als Public-Use-File zur Verfügung. Die Daten der Public-Use-Files wurden anonymisiert, wobei einige Variablen modifiziert wurden. Darüber hinaus existiert für eine kleinere Stichprobe der Sozialhilfestatistik 1998 ein total anonymisierter CAMPUS -File. Ältere Datensätze können an Gastwissenschaftler Arbeitsplätzen und per Datenfernverarbeitung genutzt werden. Nähere Informationen zum Datenzugang und zur Anonymisierung stellt das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung.