Mikrozensus

Ziele und Aufgaben

Der Mikrozensus, die amtliche Repräsentativstatistik in Deutschland, hat zum Ziel Daten über die Bevölkerung zu den Themen wirtschaftliche und soziale Lage, Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarkt und Ausbildung bereitzustellen und die Volkszählung fortzuschreiben. Die Arbeitskräfteerhebung der EU ist in den Mikrozensus integriert. Außerdem werden die Ergebnisse des Mikrozensus als Grundlage für die Erhebung anderer Statistiken verwendet. Der Mikrozensus ist Datengrundlage für verschiedene Berichte der Bundesregierung und anderer Institutionen.

Jährlich wird 1% aller Haushalte in Deutschland befragt. Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Darüber hinaus gibt es alle vier Jahre Zusatzbefragungen.  Der Mikrozensus wird vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern durchgeführt.

Informationen zum Mikrozensus sind auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes zusammengestellt.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage war das Gesetz zur "Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte" (Mikrozensusgesetz) vom 17. Januar 1996 (BGBl. I S. 34) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), geändert am 17. Januar 1996 durch Artikel 2 des Gesetzes (BGBl. I S. 34).
Das Gesetz zur "Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte" wurde am 24. Juni 2004 durch das gleichlautende "Mikrozensusgesetz" (MZG 2005, BGB1.I Seite 1350) abgelöst. Der Mikrozensus wird durch diese neue Rechtsgrundlage für die Jahre 2005 bis 2012 methodisch und inhaltlich neu gestaltet.

Erhebungszeitraum

Seit 1957 im früheren Bundesgebiet und seit 1991 auch in den neuen Ländern und Berlin-Ost. Der Mikrozensus wurde bis 2004 jährlich (2. Aprilwoche) durchgeführt und alle vier Jahre durch Zusatzbefragungen ergänzt. Durch das Mikrozensusgesetz (MZG 2005; BGB1.I Seite 1350) wird der Mikrozensus seit 2005 als kontinuierliche Erhebung durchgeführt. "Durch diesen Umstieg - von einer festen auf eine gleitende Berichtswoche - musste das Hochrechnungsverfahren völlig neu konzipiert werden" (Afentakis, Bihler, 2005: 1039).

Erhebungsverfahren

Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe, d.h. alle Haushalte in Deutschland haben die gleiche Wahrscheinlichkeit befragt zu werden. Es werden sogenante Auswahlbezirke ausgewählt, in denen alle Haushalte und Personen in die Befragung einbezogen werden. Jedes Jahr wird ein Viertel aller Auswahlbezirke und damit Haushalte ausgetauscht, so dass ein Haushalt vier Jahre in Folge befragt wird.  Die Befragung wird in den meisten Fällen persönlich durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es zulässig, dass Haushaltsmitglieder für andere Haushaltsmitglieder Auskunft geben (Fremdauskünfte). Ein Teil der Angaben (z.B. zur Erwerbstätigkeit) bezieht sich auf eine zuvor festgesetzte Berichtswoche.

Fallzahl

1% aller Haushalte in Deutschland, das entspricht circa 390 000 Haushalte mit 830 000 Personen, darunter etwa 150 000 Personen in rund 72 000 Haushalten in den neuen Ländern und Ostberlin.

Themen/Variablen

Soziodemographische Merkmale der Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit usw.),wirtschaftliche und soziale Lage der Individuen (Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Pflegeversicherung, Höhe des Individual- und Haushaltseinkommens, Gesundheit),Haushalts- und Familienzusammenhang (Kind im Vorschulalter, Schüler, Studenten, Quellen des Lebensunterhalts, Wohnverhältnisse, Merkmale des Haupt- und Nebenwohnsitzes), Arbeitsmarktstatus (Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit, etc.),Fragen zum Bildungs- und Ausbildungsniveau u.a.

Im jährlichen Ergänzungsprogramm werden u. a. zusätzliche Fragen gestellt:

Zur Erwerbstätigkeit,
zu einer früheren Erwerbstätigkeit,
zur beruflichen und allgemeinen Aus- und Fortbildung.

Im Rahmen der vierjährigen zusatzprogramme werden z. B. folgende Angaben erhoben:

Berufs- und Ausbildungspendeln,
Wohnsituation,
Krankenversicherung,
Gesundheit,
Behindertensituation

Art des Datensatzes

Rotierende Panelstichprobe,
Umfragedaten

Datenzugang

Unabhängigen Forschungseinrichtungen werden anonymisierte Daten der Mikrozensen als Scientific-Use-File gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Diese Scientific-Use-files enthalten jedoch nur eine anonymisierte 70-Prozent-Stichprobe der 1-Prozent-Stichprobe und stellen somit nur einen Querschnitt dar. Folglich geht die ursprüngliche Panelstruktur durch die Anonymisierung verloren. Die Bereitstellung der Daten und des Informationsmaterials erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Die Nutzerbetreuung wird in Kooperation mit dem Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen (ZUMA) durchgeführt. Ausführliche Informationen zum Datenzugang sind auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes und den Mikrozensus Seiten des ZUMA bereitgestellt.

Für die Verwendung in Studium und Lehre stellt das Statistische Bundesamt einen CAMPUS -File, einen stärker anonymisiertern Auszug aus dem Scientific -Use -File des Mikrozensus, zur Verfügung.