Lohn- und Einkommenssteuerstatistik

Ziele und Aufgaben

In der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden das gesamte steuerlich relevante Einkommen und ebenso die Abzugsbeträge wie Werbungskosten und Sonderausgaben aller Steuerpflichtigen erfasst. Bei den erhobenen Merkmalen handelt es sich grundsätzlich um die im Einkommensteuergesetz definierten Tatbestände. Weitere Erhebungsmerkmale sind das Geschlecht, Geburtsjahr, Religion, Kinderfreibeträge und Kindergeld, Wohnsitzgemeinde und ähnliche Merkmale, die für die Nutzer der Statistik von erheblicher Bedeutung bei der Interpretation der Daten sind.

Die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik dienen vor allem den Schätzungen von Steuermehr- und -mindereinnahmen vom Bundesministerium für Finanzen (BMF). Diese Berechnungen sind für die Beurteilung der Finanzierbarkeit von Änderungen in der Einkommensteuer unerlässlich.

Anbieter

Das Statistische Bundesamt sowie die statistischen Ämter der Länder.

Anmerkung

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist eine dezentrale Statistik, die auf Verwaltungsunterlagen der Finanzbehörden beruht, d.h. das Statistische Bundesamt bereitet Organisation und Technik vor, die Statistischen Ämter der Länder führen die Erhebung durch und bereiten die erhobenen Daten zu statistischen Ergebnissen auf.

Ab dem Veranlagungsjahr 2001 wurde dem Statistischen Bundesamt die jährliche Aufbereitung der bisherigen Geschäftsstatistik zur Einkommensteuer übertragen, so dass ab dem Jahr 2001 jährliche Daten zur Einkommensteuer verfügbar sind (vgl. WiSta 7/05).

Rechtsgrundlage

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird gemäß dem Gesetz über Steuerstatistiken vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409) als amtliche Bundesstatistik erstellt.

Erhebungszeitraum

Aufgrund der Komplexität der Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird die Statistik nur für jedes dritte Veranlagungsjahr durchgeführt. Da Steuererklärungen nicht veranlagungspflichtiger Steuerzahler nicht im Folgejahr abgegeben werden müssen, kann die Statistik eines Veranlagungsjahres erst mehrere Jahre später aufbereitet zur 'Verfügung stehen. Als zurzeit aktuellste liegt die Statistik für das Veranlagungsjahr 2001 vor.

Erhebungsverfahren

Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken erfasst die Lohn- und Einkommensteuerstatistik die steuerlich relevanten Einkommensmerkmale der steuerpflichtigen natürlichen Personen. Steuerpflichtige sind neben Einzelpersonen auch Ehegatten, die im Falle der Zusammenveranlagung als ein Steuerpflichtiger gelten. Dies hat zur Folge, dass die Lohn- und Einkommensteuerstatistik keine reinen Individualeinkommen abbildet. Hinter den einzelnen Steuerpflichtigen stehen auch zusammenveranlagte Ehepaare, mithin zwei Personen.

Aus der Abgrenzung der Steuerpflichtigen ergibt sich, dass sie auch nicht mit Haushalten gleichgesetzt werden können, weil die Einkünfte von Kindern, auch wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben, nicht über die Eltern veranlagt werden. Soweit Kinder, z. B. als Auszubildende, selbst eine Steuererklärung abgeben, werden sie von der Statistik gesondert erfasst. Aufgrund der einkommenssteuerlichen Zusammenveranlagung von Ehegatten kann in der Statistik nur ein eingeschränkter Nachweis für die einzelnen hinter den steuerpflichtigen Ehegatten stehenden tatsächlichen Personen, der so genannten Steuerfälle, geführt werden. Die Einkünfte werden unabhängig vom Beitrag der Ehepartner zusammengerechnet und um bestimmte Abzugspositionen wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vermindert. Die Anteile des einzelnen Ehepartners am zu versteuernden Einkommen sind in der Regel nicht exakt zu bestimmen.

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik vermittelt trotzdem einen wesentlichen Überblick über die Einkünfte der Bevölkerung. Nicht erfasst sind Bezieher geringfügiger Einkünfte sowie der größte Teil der Bezieher von Renteneinkünften (nur der so genannte Ertragsanteil von rund 30% unterliegt der Besteuerung, dieser wird meist durch den Grundfreibetrag von der Steuerbelastung freigestellt).

Die Zahl der Steuerpflichtigen in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001 betrug 28,1 Mio. (zusammenveranlagte Ehepaare sind als ein Fall gerechnet). Bei 0,3 Mio. unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der Gesamtbetrag der Einkünfte unter Null. Bei diesen Verlustfällen wurde deshalb keine Einkommensteuer festgesetzt. Aus der Gesamtzahl der unbeschränkt Steuerpflichtigen ergibt sich durch Verdoppelung der Zahl der zusammenveranlagten Ehegatten die Gesamtzahl von rund 40 Mio. Personen, die von der Lohn- und Einkommensteuerpflicht erfasst waren. Neben den unbeschränkt Steuerpflichtigen wurden 60 000 beschränkt Steuerpflichtige erfasst. Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie unterliegen mit den inländischen Einkünften der Steuerpflicht. Von den Steuerpflichtigen (Einzelpersonen bzw. zusammenveranlagte Ehegatten, die gemeinsam als ein Steuerpflichtiger zählen) bezogen im Jahr 2001 24,8 Mio. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, d. h. sie waren lohnsteuerpflichtig. Hinter dieser Zahl stehen 32,0 Mio. Lohnsteuerzahler.

Der Einkommenbegriff

In den tabellarischen Darstellungen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik spielt der steuerliche Gesamtbetrag der Einkünfte die wichtigste Rolle. Insbesondere die Einkommensschichtungen werden meist nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte abgebildet. Allerdings weicht dieser Einkommensbegriff von der Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer, der für die Besteuerung wichtigen Größe "zu versteuerndes Einkommen", ab.

Für die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte ist zunächst die Summe der Einkünfte von Bedeutung. Sie wird durch Addition der sieben Einkunftsarten gebildet. Dabei handelt es sich um die drei Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit) sowie vier Einkunftsarten, bei denen die zu besteuernden Einkünfte als Differenz zwischen Einnahmen und Werbungskosten definiert werden. Bei den Letztgenannten handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (z. B. Leibrenten, Entschädigungen usw.). Für die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte werden von der Summe der Einkünfte der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG sowie die Abzüge für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 Abs. 3 EStG abgesetzt.

Ablauf der Einkommenssteurveranlagung

Bei der Betrachtung des zeitlichen Ablaufs ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich die Frist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf bis zu zwei Jahre belaufen kann. Falls keine Pflichtveranlagung vorgeschrieben war, konnten die Steuerpflichtigen die Steuererklärung über das Einkommen im Veranlagungszeitraum 2001 bis zum 31. Dezember 2003 abgeben. Diese letzte zulässige Abgabemöglichkeit der Veranlagungsunterlagen und der sich anschließende notwendige Bearbeitungszeitraum in den Finanzämtern bestimmen daher den Zeitpunkt, zu dem alle notwendigen Daten für eine möglichst vollständige Statistik bereitstehen.

Ablauf der Statistikerstellung

Die den Steuerpflichtigen eingeräumten Steuererklärungsfristen und die notwendige Bearbeitungszeit führen somit dazu, dass vollständige Daten für die Statistikerstellung erst 23/4 Jahre nach dem Ende des Veranlagungsjahrs in den Finanzämtern vorliegen. Die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001 z.B. konnten daher erst zum Schlusstermin 30. September 2004 von der Finanzverwaltung an die für die Erhebung zuständigen Statistischen Landesämter weitergeleitet werden. Die Aufbereitung des Einzeldatenmaterials (in der Statistikerfachsprache „Plausibilisierung“ genannt) und die anschließende Erstellung der Statistiktabellen erfordern eine Bearbeitungszeit von rund einem Jahr. Darin eingeschlossen ist die Auswertung der Steuerfälle, bei denen nur die von den Steuerzahlern zurückgegebenen Lohnsteuerkarten, jedoch keine förmlichen Veranlagungsunterlagen vorliegen.

Da die amtliche Statistikerstellung zunächst dezentral von den Statistischen Landesämtern vorgenommen wird, werden erst nach Vorliegen der Länderergebnisse diese im Statistischen Bundesamt zu einem Bundesergebnis zusammengeführt. Ende 2005 wird schließlich die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001 fertig gestellt werden. Die wichtigsten Ergebnisse sind in der Fachserie 14, Reihe 7.1 des Statistischen Bundesamtes publiziert.

Nutzung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik im BMF:

Die im BMF durchzuführenden Berechnungen der Steuermehr- und -mindereinnahmen aufgrund von Rechtsänderungen (im Vorschlagsstadium, bei der konkreten Planung und im Gesetzgebungsverfahren) werden mit einem Mikrosimulationsmodell vorgenommen. Dieses Modell basiert auf einer Stichprobe von anonymisierten Einzeldatensätzen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Aus der Gesamtzahl der Datensätze der Statistik für den Veranlagungszeitraum 2001 (28,1 Mio.) steht dem BMF eine Stichprobe zur Verfügung, die rund 250 000 Sätze umfasst. Zusätzlich zur Anonymisierung sind die Datensätze gegenüber dem statistischen Ursprungsmaterial um für die Simulation irrelevante Merkmale verkürzt.

Das Simulationsmodell erlaubt es, einzelne zu ändernde Elemente des Steuerrechts (z. B. Steuersätze im Tarif, Höhe von Freibeträgen usw.) auf den neuen Wert zu setzen, die fiktive Neuberechnung des Steuerbetrags durchzuführen und im Gesamtergebnis des Steueraufkommens die fiskalische Wirkung dieser Rechtsänderung abzulesen. Diese Ergebnisse sind für den Gesetzgeber eine unerlässliche Hilfe bei der Entscheidung über Einkommensteueränderungen.

Variablen

Einblick in die einzelnen Variablen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik bekommen Sie hier.

Art des Datensatzes

prozessproduzierte Daten

Datenzugang

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben mit dem Projekt "Scientific Use File faktisch anonymisierte Einkommensteuerstatistik" (FAST) Einzeldaten der Einkommensteuerstatistik so anonymisiert, dass sie den strengen Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes genügen und der Wissenschaft in größerem Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Das Verfahren wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen in den Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter entwickelt und getestet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Forschungsdatenzentren des Statistischen Bundesamts und der Statistischen Landesämter mit 4,1 Millionen Euro.

Bei dem jetzt zur Verfügung gestellten Datensatz handelt es sich um eine repräsentative zehnprozentige Stichprobe der Einkommensteuer-Veranlagungen des Jahres 1998. Jeder der nahezu drei Millionen Einzeldatensätze enthält umfangreiche Informationen aus dem Besteuerungsverfahren: Neben den Einkommensquellen, den Sonderausgaben, den außergewöhnlichen Belastungen und der festgesetzten Einkommensteuer sind verschiedene demographische Merkmale (wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Kinderzahl) in den Datensätzen enthalten. Der wissenschaftlichen Forschung bietet sich damit erstmals die Möglichkeit, steuerliche Fragestellungen, wie etwa die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen und Steuerreformvorschlägen, zu untersuchen. Auch liegen detaillierte Informationen vor, mit denen die Zusammensetzung hoher Einkommen, die aus anderen Statistiken bisher nicht zu ermitteln waren, analysiert werden kann.
Als allgemeine Anonymiesierungsmaßnahmen sind Merkmale vergröbert oder gelöscht worden. Spezifische Anonymisierungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte vorgenommen worden, wobei für die Extrembereiche eine stärkere Anonymisierung als für mittlere oder niedrige Bereiche durchgeführt wurde.

Anträge zur Nutzung der faktisch anonymisierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 für Vorhaben der unabhängigen wissenschaftlichen Forschung unter den Voraussetzungen des §16 Abs. 6 des Bundesstatistikgesetzes können bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gestellt werden.

Seit Juli 2006 steht zusätzlich eine stark anonymisierte 1% Stichprobe der Daten aus dem Jahr 1998 als CAMPUS-File zur Verfügung.

Weitere Informationen

Qualitätsbericht zur Lohn- und Einkommensteuer

Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

E-Mail: forschungsdatenzentrum@destatis.de
E-Mail: forschungsdatenzentrum@lds.nrw.de

Statistisches Bundesamt Steuerstatistiken Christopher Gräb, Telefon: +49(0)611-75-4124 E-Mail: steuern@destatis.de