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Ziel des Klimavertrags von Paris ist es, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Hinsichtlich der Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarung bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Die angekündigten nationalen Klimaschutzbeiträge sind unverbindlich und – aus heutiger Perspektive – unzureichend, um das langfristige Klimaschutzziel zu erreichen. Von besonderer Bedeutung ist daher die konkrete Ausgestaltung des Klimavertrags, so dass die Vertragspartner sich an ihre Zusagen halten und ihre Anstrengungen über die Zeit intensivieren. Hierzu setzt die Vereinbarung auf eine wiederholte kollektive Bestandsaufnahme der weltweiten Emissionen sowie auf Finanztransfers von Industriestaaten an Entwicklungsländern zur Gewährleistung von Verteilungsgerechtigkeit.

Das Projekt „Incentives, Fairness and Compliance in International Environmental Agreements (InFairCom)“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), zielt auf die Analyse von Instrumenten zur effektiven Umsetzung des Klimavertrags von Paris ab. Insbesondere soll herausgearbeitet werden, welche Bedingungen in Bezug auf die kollektive Bestandsaufnahme der weltweiten Emissionen sowie der Finanztransfers notwendig sind, um individuelle Klimaschutzbeiträge zu implementieren, zu kontrollieren und über die Zeit zu intensivieren. Darüber hinaus soll untersucht werden, wie Präferenzen für distributive und prozedurale Gerechtigkeit die Entstehung, Implementierung und Einhaltung des globalen Klimaschutzvertrags beeinflussen. Im Rahmen des Projekts werden verschiedene theoretische und empirische Methoden – sowohl aus ökonomischer als auch aus juristischer Perspektive – angewendet.