Das Projekt InFairCom ist in fünf Arbeitspakete (AP1–5) gegliedert. In AP1 wird zunächst eine detaillierte Bestandsaufnahme der verschiedenen Gerechtigkeitsaspekte des Klimavertrags von Paris erarbeitet. Im Rahmen des APs werden dann zentrale Aspekte des Klimavertrags aus einer juristischen Perspektive analysiert. Ein Literaturüberblick über bestehende internationale Umweltabkommen und eine darauf aufbauende empirische Analyse der Erfolgsfaktoren, die diesen Abkommen zugrunde liegen, schaffen zudem eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeiten im Projekt. Aufbauend auf diesen Arbeiten steht die Bedeutung von Finanztransfers als mögliche Erfolgsfaktoren für den Klimavertrag von Paris im Mittelpunkt von AP2. Konkret soll analysiert werden, wie mögliche Finanztransfers ausgestaltet sein müssen, damit die Zusagen, die im Rahmen des Klimavertrags von Paris getroffen wurden, auch tatsächlich eingehalten werden. Die Analyse erfolgt mittels eines spieltheoretischen Modells, das eigens hierfür entwickelt wurde. In AP3 werden verschiedene institutionelle Mechanismen, die die Einhaltung von Kooperationsabkommen begünstigen, getestet. Dies geschieht mithilfe von ökonomischen Laborexperimenten unter kontrollierten Bedingungen. Inhaltlich komplementiert AP4 die vorangegangenen Arbeiten durch eine weltweite Befragung unter Delegierten der UN-Klimakonferenzen. Zukünftige Gestaltungsmerkmale des Klimaabkommens stehen hierbei im Mittelpunkt und werden ökonometrisch ausgewertet. In AP5 wird die Verbreitung der Ergebnisse der APs 1–4 und der daraus resultierenden Handlungsempfehlungen koordiniert und zugleich der Austausch mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft, Stakeholdern und der Öffentlichkeit organisiert.
Arbeitspaket 1: Feldbeweis für erfolgreiche Zusammenarbeit bei vergangenen Umweltabkommen (Koordinator: ZEW Mannheim; Partners: HTWK Leipzig, HS Bochum, IÖR Dresden)
Dieses Arbeitspaket bietet eine rechtliche Perspektive auf die Gerechtigkeitsproblematik des Übereinkommens von Paris. Diese wird im Vergleich mit vergangenen internationalen Umweltabkommen (besonders dem Kyoto-Protokoll, Kopenhagen Akkord, UNFCCC) untersucht. Das Pariser Klimaabkommen entwickelt das Prinzip der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortung als Begründung des internationalen Umweltrechts weiter. Aus diesem Grund müssen die dynamischen Abhängigkeiten zwischen dem Abkommen als Rahmen und dem Organisationsreglement sowie den Verfahrensregeln des Einhaltungsmechanismus geprüft werden. Im Zusammenspiel mit anderen APs werden die erwarteten Ergebnisse rechtliche Einblicke gewähren und aufzeigen, wie die Implementierung des Übereinkommens von Paris die Gerechtigkeitsproblematik in Angriff nimmt und ebenso deren Einhaltung erleichtern kann. Dies wird sowohl für die Praktiker wie auch für die Verhandlungsführer, die an zukünftigen Klimakonferenzen teilnehmen, nützlich sein, aber auch für zukünftige internationale Umweltabkommen.
Anschließend wird ein Überblick über die akademische Literatur zu vergangen Umweltabkommen erstellt. Ziel ist es, stilisierte Fakten zur Rolle von Gerechtigkeit bei Kooperationen und Einhaltung im Rahmen vergangener internationaler Umweltabkommen herauszuarbeiten, um daraus Lehren für die zukünftige Klimapolitik zu ziehen. Marktmechanismen, wie in Artikel 6 der Pariser Abkommens beschrieben, stellen einen Hauptpunkt im Literaturüberblick dar. Um die Einhaltung des Pariser Abkommens zu verbessern, werden bei dieser Überprüfung bestehende Herausforderungen und die angewandten Richtlinien für den Umgang mit Gerechtigkeit, wie Handelssanktionen, identifiziert und praktikable Lösungen für den weiteren Weg aufgezeigt
Schließlich wird eine empirische Analyse der Rolle bisheriger Finanztransfers in der internationalen Klimapolitik durchgeführt. Daraus sollen Lehren für die kommenden Überarbeitungsphasen des Pariser Klimaabkommens gezogen werden.
Arbeitspaket 2: Eine theoretische Analyse von Transferplänen zur Stabilisierung der Ergebnisse in Koalitionsspielen (Koordinator: HS Bochum; Partner: ZEW Mannheim)
Das Arbeitspaket 2 verfolgt zwei Ziele. Erstens soll untersucht werden, inwiefern Transferzahlungen zwischen Vertragsstaaten geeignet sein könnten, das Pariser Klimaschutzabkommen zu implementieren. Dazu werden als Untersuchungsmethode sowohl analytische als auch numerische Koalitionsmodelle eingesetzt. Ein Hauptinteresse gilt dabei vor allem der Frage nach funktionsfähigen Transferschemata in einem Kontext heterogener Akteure, die durch Ungleichheitsaversion motiviert sein können.
Ein kritischer Parameter in derartigen Modellen ist der Grad der Ungleichheitsaversion. Daher versucht AP2 zweitens empirische Schätzungen von Ungleichheitsaversion in einem Kontext kollektiver Präferenzen vorzunehmen. Hierfür werden bereits existierende internationale Umweltabkommen im Rahmen des Ansatzes der offenbarten Präferenzen untersucht.
Arbeitspaket 3: Experimentelle Evidenz zur Einhaltung internationaler Umweltabkommen (Koordinator: ZEW Mannheim; Partner: HTWK Leipzig)
Ziel des dritten Arbeitspaketes ist es, verschiedene Mechanismen, die die Einhaltung von internationalen Klimaabkommen begünstigen, zu entwickeln und zu testen. Diese Mechanismen müssen sicherstellen, dass die im Rahmen des Klimavertrags von Paris getroffenen Zusagen auch tatsächlich eingehalten und darüber hinaus intensiviert werden. Von besonderer Bedeutung für dieses Arbeitspaket sind die im Pariser Abkommen verankerten prozeduralen Aspekte. Dies umfasst insbesondere die wiederkehrende kollektive Bestandsaufnahme der Umsetzung von Zusagen, internationale Klimafinanzierung und Vorreiterrollen beim Klimaschutz.
Dieses Arbeitspaket basiert auf Daten, die unter den kontrollierten Bedingungen von ökonomischen Experimenten erhoben werden. Ziel ist es nicht nur zu verstehen, warum (oder warum nicht) sich Verhandlungsparteien an ihre Zusagen halten, sondern auch wie die Bereitschaft zur Einhaltung der Zusagen erhalten und erhöht werden kann. Die Analysen basieren auf etablierten Methoden der experimentellen Wirtschaftsforschung, die gezielt erweitert werden, um die Kernelemente der internationalen Klimapolitik adäquat abzubilden. Dies umfasst insbesondere kumulierende Schadstoffe, Heterogenität zwischen den Verhandlungsparteien und Vorreiterrollen im Klimaschutz.
Arbeitspaket 4: Delegiertenbefragung zum Fortgang des Pariser Abkommens (Koordinator: IÖR Dresden; Partner: ZEW Mannheim)
In diesem Arbeitspaket werden im Rahmen einer Befragung die Präferenzen von Delegierten der internationalen Klimaverhandlungen hinsichtlich des Fortgangs des Pariser Abkommens untersucht. Klimaverhandler und Delegierte beeinflussen den klimapolitischen Prozess und die öffentliche Debatte in ihrem Heimatland und haben ein tiefes Verständnis für innenpolitische Realitäten. Sie sind damit integraler Bestandteil des kollektiven Präferenzbildungsprozesses der Regierungen der Vertragsstaaten, der letztlich zu klimapolitischen Entscheidungen führt. Ein besseres Verständnis der individuellen Präferenzen der Delegierten wird dazu beitragen, mögliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den kollektiven Präferenzen der Regierungen zu identifizieren.
Die Befragung wird sich mit den wichtigsten Faktoren im Hinblick auf die Einhaltung und Nichteinhaltung des Pariser Abkommens befassen. Von besonderem Interesse ist dabei der potenzielle Zusammenhang zwischen dem in Paris beschlossenen Ambitionsmechanismus für nationale Klimabeiträge und Fragen der internationalen Finanzierung, Gerechtigkeit und Führung beim Klimaschutz. Die Ergebnisse der anderen Arbeitspakete werden in das Befragungsdesign einfließen und dazu beitragen, überprüfbare Hypothesen zu generieren.
Arbeitspaket 5: Politische Schlussfolgerungen und Verbreitung der Ergebnisse (Koordinator: ZEW Mannheim; Partner: HTWK Leipzig, HS Bochum, IÖR Dresden)
Ziel von InFairCom ist es, den Dialog zwischen Forschenden und relevanten Interessensvertretern/-innen in der internationalen Klimapolitik in jeder großen Projektphase zu fördern. Dies beinhaltet eine umfassende Verbreitung der Ergebnisse in wissenschaftliche Kreise und die Öffentlichkeit. Der Fokus liegt dabei auf Verhandlungsführern und regelmäßigen Beobachtern der UNFCCC, Politikern/-innen und NGOs. Die Verbreitung der Ergebnisse innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft erfolgt über Präsentationen auf nationalen und internationalen Workshops und Konferenzen sowie über Veröffentlichungen in Zeitschriften mit Peer-Review. Ein Beirat, der Wissenschaftler/innen und Praktiker/innen umfasst (z.B. Leiter der Delegationen bei der UNFCCC, siehe Anhang), begleitet die Forschungsaktivitäten. Die Kommunikation mit den politischen Kreisen erfolgt über bilaterale Treffen mit Beratern/-innen, Projektworkshops und politische Veranstaltungen, wie beispielsweise Nebenveranstaltungen bei UNFCCC-Treffen oder den ZEW Lunch Debates in Brüssel.