Stichprobe der Integrierten Erwerbsbiografien des IAB (IEBS)

Ziele und Aufgaben

Die Stichprobe der Integrierten Erwerbsbiografien des IAB (IEBS) enthält für 2% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Informationen aus vier Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA):
Beschäftigungsinformationen, die Arbeitgeber an Sozialversicherungsträger melden, Informationen über Leistungen der BA (z.B. Arbeitslosengeld), Daten über die Teilnahme an Maßnahmen der BA und Informationen zur Arbeitssuche aus der sogenannten Bewerberangebotsdatei der BA. Die beiden letztgenannten Datenquellen gehen nicht in den davon abgesehen ähnlichen Datensatz IABS ein. Die Informationen in der IEB liegen in Form von tagesgenauen Meldungen vor. Für eine Beschäftigung sind also z.B. der Beginn und das Ende der Meldung, ein Identifikator für die Zuordnung zu anderen Meldungen, die die Person betreffen und weitere Informationen zu der Beschäftigung enthalten.

Die IEB eignet sich für eine detaillierte und umfassende Untersuchung von Erwerbsbiografien, z.B. der Evaluation von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Evaluation der Hartz-Gesetzgebung).
Detaillierte Informationen über die IEB stehen auf den Seiten des Forschungsdatenzentrums der BA im IAB zur Verfügung.

Erhebungszeitraum

Kontinuierliche Erhebung. Zur Zeit sind je nach Datenquelle am aktuellen Rand Daten bis 2004 enthalten. Genauere Informationen zu den enthaltenen Meldungen sind auf den Seiten des Forschungsdatenzentrums zusammengestellt.

Erhebungsverfahren

Vier unterschiedliche Datenquellen der BA werden verknüpft:

  • Beschäftigten-Historik des IAB (BeH)
  • Leistungsempfänger-Historik des IAB (LeH)
  • Maßnahme-Teilnehmer-Gesamtdatenbank (MTG)
  • Daten zur Arbeitssuche aus dem Bewerberangebot (BewA)

Es wird eine 2% Stichprobe gezogen.

Die Beschäftigungsmeldungen stammen aus der Beschäftigten-Historik der BA. Grundlage hierfür ist das mit Wirkung vom 01.01.1973 eingeführte integrierte Meldeverfahren zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Seit dem 01.01.1992 findet das Meldeverfahren auch für Ostdeutschland seine Anwendung. Es verlangt von allen Arbeitgebern Meldungen für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer an die Sozialversicherungsträger. Die Grundgesamtheit der IEBS umfasst also alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Das sind Arbeiter und Angestellte, Auszubildende und Praktikanten (soweit sie nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit sind) und aufgrund besonderer Versicherungsbestimmungen einige weitere Personengruppen. Nicht erfasst werden insbesondere Beamte und (von Ausnahmen abgesehen) Selbstständige sowie mithelfende Familienangehörige.

Themen/Variablen

Die IEBS enthält soziodemographische Merkmale der Beschäftigten (z.B. Geburtsjahr, Ausbildung), Informationen zu der Beschäftigung (z.B. Wirtschaftszweig), zum Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld), der Art einer besuchten Maßnahme (z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Trainingsmaßnahme) und zur Arbeitssuche (z.B. Erwerbsstatus vor Arbeitssuche). Genauere Informationen sind in der Kurzbeschreibung zur IEB auf der Homepage des Forschungsdatenzentrums der BA und im unten genannten FDZ Datenreport veröffentlicht.

Art des Datensatzes

Die IEBS enthält soziodemographische Merkmale der Beschäftigten (z.B. Geburtsjahr, Ausbildung), Informationen zu der Beschäftigung (z.B. Wirtschaftszweig), zum Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld), der Art einer besuchten Maßnahme (z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Trainingsmaßnahme) und zur Arbeitssuche (z.B. Erwerbsstatus vor Arbeitssuche). Genauere Informationen sind in der Kurzbeschreibung zur IEB auf der Homepage des Forschungsdatenzentrums der BA und im unten genannten FDZ Datenreport veröffentlicht.

Datenzugang

Die swach anonymisierte Version der IEB können von Wissenschaftler/innen nur imRahmen eines Gastaufenthalts am FDZ genutzt werden. Die faktisch anonymisierte Version der IEB können über den Weg der Datenverarbeitung als Scientific Use Files (SUF) verwendet werden. Nähere Informationen zur Beantragung eines Datenzugangs hält das FDZ bereit.