Gehalts- und Lohnstrukturerhebung

Ziele und Aufgaben

In der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung werden Daten zu Löhnen und Gehältern sowie zur Anzahl der Arbeitnehmer und ihren Arbeitszeiten nach Wirtschaftszweigzugehörigkeit, Geschlecht, Größe des Unternehmens zu dem der Betrieb gehört oder den angewandten Tarifverträgen erfragt. Hinzu kommen persönliche und mit dem Arbeitsplatz verbundene Angaben, wie Tätigkeit im Betrieb, Beruf, Ausbildung, Alter und Eintritt in das Unternehmen.

Die Ergebnisse der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ermöglichen vor allem Aussagen über die Verteilung und Streuung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger, die individuelle Verdiensthöhe bestimmender Faktoren. Auf Grundlage der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung sind vielfältige sozioökonomische Analysen möglich.

Erhebungszeitraum

Bisher wurden Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen für die Jahre 1951, 1957, 1962, 1966, 1972, 1978 und 1990 im früheren Bundesgebiet sowie für Mai 1992 in den neuen Ländern und Berlin-Ost durchgeführt. Für 1995 fand eine vergleichbare Erhebung erstmals gleichzeitig im Westen und im Osten Deutschlands statt. Im Jahr 2002 wurde eine Erhebung für das Jahr 2001 surchgeführt. Die übrigen europäischen Länder folgten ein Jahr später. Die letzte Erhebung fand 2006 statt, danach alle vier Jahre europaweit.

Rechtsgrundlage

Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung wird europaweit durchgeführt und beruht auf der "Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten" der europäischen Union.

Erhebungsverfahren

Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ist eine dezentrale Statistik, d.h. die organisatorische und technische Vorbereitung erfolgt beim Statistischen Bundesamt, die Durchführung der Befragung und die Aufbereitung der Daten obliegt den Statistischen Landesämtern.

Das Auswahlverfahren ist zweitstufig mit Betrieben in der ersten Stufe und Beschäftigten in der zweiten Stufe. Innerhalb des Betriebes bezieht die Erhebung die sozialversicherungspflichtigen vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein, die als Arbeiter und Arbeiterinnen oder als Angestellte der Rentenversicherungspflicht unterliegen. In der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 2001 wurden zum ersten Mal auch Beschäftigte in Altersteilzeit, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende erfasst.

In den kleineren Betrieben wurden alle Beschäftigten erfasst, während in den größeren Betrieben nach einem Zufallsverfahren nur ein Teil der Beschäftigten ausgewählt wurde.

Anmerkung:

Für alle Betriebe besteht Auskunftspflicht.

Fallzahl

Die Erhebung wird als Stichprobe bei 27000 Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten durchgeführt. Diese Betriebe beziehen bundesweit rund 900000 Beschäftigte ein, die hochgerechnet die Angaben von 16 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abbilden. Die Auswahlsätze wurden nach Ländern differenziert vorgegeben. In kleineren Ländern wurden höhere und in großen Ländern niedrigere Auswahlsätze angelegt.

Variablen

Verdienstbestimmende Merkmale, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind:

Wirtschaftszweig, Unternehmensgrößenklasse, Leistungsgruppe, Beruf und Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Arbeitszeiten und Lohnform der Arbeiter: Zeitlohn und Leistungslohn.

Persönliche verdienstbestimmende Merkmale:

Ausbildung, Alter, Geschlecht, Eingruppierung in Lohnsteuerklassen (nur für die Wirtschaftsbereiche Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe)

Die Erhebung wurde im Produzierenden Gewerbe und in ausgewählten Dienstleistungsbereichen durchgeführt und deckt folgende Wirtschaftsabschnitte der WZ 93 ab: (C) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, (D) Verarbeitendes Gewerbe, (E) Energie- und Wasserversorgung, (F) Baugewerbe, (G) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern, (H) Gastgewerbe, (I) Verkehr und Nachrichtenübermittlung, (J) Kredit- und Versicherungsgewerbe, (K) Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen.

Im Wirtschaftsbereich Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe wurde die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung auf der Rechtsgrundlage des Lohnstatistikgesetzes durchgeführt, das neben den europaweit angeordneten Erhebungsmerkmalen auch die Erfassung von Nettoverdiensten und gesetzlichen Abzügen der Arbeitnehmer vorsieht. Deshalb werden für diese Wirtschaftsbereiche auch Nettomonats- und Nettojahresverdienste nachgewiesen.

Art des Datensatzes

Querschnittsdaten, Umfragedaten

Datenzugang

Die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bieten der Wissenschaft unterschiedliche Zugangswege für die Nutzung der Mikrodaten an.

Derzeit kann die Nutzung der Daten der Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen an jedem Standort der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an Gastwissenschaftlerarbeitsplätzen oder über die kontrollierte Datenfernverarbeitung erfolgen. Der Datenzugang wird im Rahmen wissenschaftlicher Projekte Universitäten und wissenschaftlichen Instituten gewährt. Zurzeit kann der Datenzugang über die Programmpakete SAS, SPSS und STATA angeboten werden. Derzeit wird ein anonymisierte Scientific Use File aus den Mikrodaten der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung für das Jahr 2001 erstellt. Ende 2005 sollen diese Daten den Nutzern auch außerhalb der amtlichen Statistik zur Verfügung stehen.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die ersten Ergebnisse der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung erscheinen etwa 18 Monate nach dem Berichtsjahr.

Die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.