Arbeitskostenerhebung

Ziele und Aufgaben

In der Arbeitskostenerhebung werden alle Aufwendungen der Unternehmen erfasst, die durch die Beschäftigung der Arbeitnehmer entstanden sind. Hierzu zählen neben den Löhnen und Gehältern vor allem die Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen sowie die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Erhebungszeitraum

Arbeitskostenerhebungen wurden im Produzierenden Gewerbe seit 1966 in zunächst dreijährlichen, ab 1984 vierjährlichen Abständen durchgeführt. Im Handel, Bank- und Versicherungsgewerbe fanden 1970 und 1974 gesonderte Erhebungen statt. Seit 1978 werden die Erhebungen für diese Dienstleistungsbereiche und das Produzierende Gewerbe gemeinsam im selben Berichtsjahr durchgeführt. Ab 1992 finden die Arbeitskostenerhebungen auch in den neuen Ländern und Berlin-Ost statt, wobei seit 1996 der Dienstleistungsbereich um das Gastgewerbe ergänzt wurde. Aktuell sind die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung zum Bezugsjahr 2000 verfügbar. Die Ergebnisse der Erhebung zum Bezugsjahr 2004 wurden 2006 veröffentlicht.

Erhebungsverfahren

Die Arbeitskostenerhebung ist eine dezentrale Statistik, d.h. die organisatorische und technische Vorbereitung erfolgt beim Statistischen Bundesamt, die Durchführung der Befragung und die Aufbereitung der Daten obliegt den Statistischen Landesämtern. Die Arbeitskostenerhebung ist als einstufige, nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößenklassen geschichtete Stichprobe konzipiert. Auswahleinheit ist das Unternehmen (rechtliche Einheit), das für seine sämtlichen Betriebe (örtliche Einheiten) gesondert meldet.
Mit der Erhebung im Jahr 2004 wurde erstmalig ein inhaltlich und methodisch umgestaltetes Konzept verwendet. Das Statistische Bundesamt zählt zu den Maßnahmen: "die Stichprobe umzuverteilen, bestehende Statistiken, vor allem die Personalstandstatistik, zu nutzen, Schätzmodelle einzusetzen und die Erhebung durch Ausrichtung auf die Kernergebnisse zu verschlanken" (Günther, Wagner, 2006: 1068).

Fallzahl

Der Stichprobenumfang der Arbeitskostenerhebung zum Bezugsjahr 2000 lag bei rund 29 000 Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten (Auswahlsatz: 16% der Unternehmen der Grundgesamtheit). Die Unternehmen meldeten für ihre rund 40 000 Betriebe bzw. Unternehmensteile. In die Stichprobe werden vor allem große Unternehmen einbezogen, wodurch sich ein hoher Auswahlsatz nach Arbeitnehmern ergibt (55% der Arbeitnehmer/-innen der Grundgesamtheit).

Variablen

  • Arbeitskosten:
    Gut 40 Kostenpositionen werden differenziert: Neben den Löhnen und Gehältern insgesamt sind dies u.a. Informationen über Sonderzahlungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (Urlaub, Krankheit Feiertage), Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • Arbeitsstunden:
    bezahlte Arbeitsstunden, tatsächlich geleistete Arbeitsstunden;

Art des Datensatzes

  • Querschnittdaten
  • Umfragedaten

Datenzugang

Im Rahmen wissenschaftlicher Projekte nach § 16 Abs. 6 BStatG können diese Daten in den Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder als On-Site Scientific-Use-Files genutzt werden. Das heißt es werden den Nutzern die gewünschten Merkmale (ggf. in zusammengefasster Form z.B. bei Regionalangaben bzw. weiteren Maßnahmen zur Anonymisierung der Merkmalsträger) zur Verfügung gestellt und sie können diese Daten in einem der Forschungsdatenzentren als Gastwissenschaftler nutzen.

Eine weitere Möglichkeit des Datenzugangs ist die Modalität des Fernrechnens. Hier wird den Wissenschaftlern ein Strukturdatensatz zur Verfügung gestellt, der die Struktur der Originaldaten wiedergibt, ansonsten aber inhaltsleer ist. Die Datennutzer können eine Auswertung in einer der Programmsprachen (SAS, SPSS oder STATA) schreiben und testen und das Forschungsdatenzentrum lässt diese Programmsyntax dann an dem Gesamtmaterial laufen.

Anträge zur Nutzung der Daten für Vorhaben der unabhängigen wissenschaftlichen Forschung unter den Voraussetzungen des §16 Abs. 6 des Bundesstatistikgesetzes können bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gestellt werden. Antragsvordrucke stehen im Internet  zum Download bereit.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die ersten Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung erscheinen etwa 20 Monate nach dem Berichtsjahr.