Mannheimer Innovationspanel

Ziele und Aufgaben

Das Mannheimer Innovationspanel (MIP) liefert wichtige Informationen zur Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in Unternehmen, den Aufwendungen für Innovationen und den Erfolg, den Unternehmen mit neuen Produkten, neuen Dienstleistungen und verbesserten Verfahren erzielen. Außerdem geben die Umfragen Auskunft über die Faktoren, die die Zukunftsinvestitionen der Unternehmen befördern oder behindern. Die ZEW-Innovationserhebung legt eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der technologischen Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Das MIP trägt dazu bei, den technologie- und wirtschaftspolitischen Informationsbedarf hinsichtlich der Innovationsprozesse zu decken und Ansatzpunkte für eine die Innovationskraft stärkende Politik aufzuzeigen.

Die Innovationserhebung des ZEW ist ferner der deutsche Beitrag zum so genannten "Community Innovation Survey" (CIS) der Europäischen Union, der im vierjährigen Rhythmus unter der Koordination des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) durchgeführt wird. Europaweite Umfragen fanden 1993, 1997 und 2001 statt. Mehr Informationen finden Sie hier.

Das ZEW ist zudem an internationalen Gremien beteiligt, die sich im Rahmen der OECD und von Eurostat mit der methodischen Weiterentwicklung von Innovationserhebungen und der Definition von Innovationsaktivitäten ("Oslo-Manual") befassen.

Erhebungszeitraum

Seit 1993 in dem gesamten Bundesgebiet

Erhebungsverfahren

Die jährliche Innovationserhebung des ZEW ist als eine Panelerhebung ("Mannheimer Innovationspanel") konzipiert. D.h. es wird jedes Jahr die gleiche Stichprobe an Unternehmen befragt und alle zwei Jahre aufgefrischt um eine Zufallsstichprobe neu gegründeter Unternehmen, um Ersatz für stillgelegte Unternehmen zu bekommen. Die Auswahlwahrscheinlichkeiten sind disproportional, eine Zellenmindestbesetzung von zehn Unternehmen wird angestrebt. Ostdeutsche Unternehmen haben eine größere Auswahlwahrscheinlichkeit. Der Panelcharakter ermöglicht es, das Innovationsverhalten von Unternehmen über einen längeren Zeitraum zu beobachten. Dadurch steht für die wissenschaftliche Analyse und die wirtschafts- und technologiepolitische Beratung eine weltweit einmalige Datenbasis zur Verfügung.

Die Erhebung ist repräsentativ für den Produktionssektor (Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Energie, Baugewerbe) sowie für die distributiven und die unternehmensnahen Dienstleistungen (Handel, Verkehr, Post, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Vermietung, Software, technische Dienstleistungen, Beratung, Mediendienste, Entsorgung). Das MIP zielt auf rechtlich selbständige Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und mindestens 5 Beschäftigten ab.

Die Stichprobenziehung erfolgt nicht aus der Zielgrundgesamtheit, sondern aus der Datenbank von CREDITREFORM e.V. - die größte und bedeutendste Kreditauskunfsdatei in Deutschland, die, teilweise in Zusammenarbeit mit dem ZEW, auch eigene Analysen durchführt insbesondere zu Unternehmensgründungen in Deutschland und zur konjunkturellen Entwicklung im Dienstleistungssektor. Die Datenbank der CREDITREFORM wird im ZEW in eine für statistische Zwecke geeignete Form überführt. Diese Datenbank dient als Stichprobenrahmen, aus dem für das MIP jeweils geschichtete Stichproben gezogen werden. Die Schichtung erfolgt nach Wirtschaftszweigsklassifikation, Größenklassen und Region. Der Stichprobenrahmen wird in MIP in 16 und in MIP – DL (im Dienstleistungssektor) aufgeteilt. Nach der Anzahl der Beschäftigten werden im MIP acht Größenklassen gebildet: Unternehmen mit 5-9, 10-19, 20-49, 50-199, 200-499, 500-999 sowie 1000 und mehr Beschäftigte. Im MIP – DL werden die beiden oberen Größenklassen zusammengefasst. Die regionale Untergliederung beschränkt sich auf die Unterscheidung in Ost- und Westdeutschland (bzw. alte und neue Bundesländer). Berlin wird ganz zu Ostdeutschland gerechnet.

Seit 1998 wird in allen geraden Jahren ein verkürzter Fragebogen (nur Fragen zu den Kernindikatoren des Innovationsverhaltens) an eine reduzierte Stichprobe von Unternehmen versandt. In allen ungeraden Jahren wird die vollständige Stichprobe verwendet. Darüber hinaus werden wichtige Variablen (zusätzliche Fragen zu innovationsrelevanten Rahmenbedingungen wie z.B. Innovationshemmnissen), die in den geraden Jahren nicht erhoben werden, in den ungeraden Jahren retrospektiv für das vorangegangene gerade Jahr abgefragt, um die Panelstruktur zu erhalten. Die Umfragen erfolgen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und werden in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) durchgeführt. Der Stichprobenumfang variiert in den ungeraden Jahren (Langerhebung) etwa zwischen 8.000 und 10.000 Unternehmen im MIP und zwischen 9.000 und 11.000 Unternehmen im MIP-DL, in geraden Jahren (Kurzerhebung) jeweils zwischen 4.000 und 6.000. Die Rücklaufquoten schwanken ungefähr zwischen 20 und 25 Prozent in den Langerhebungen und liegen in den Kurzerhebungen bei etwa 40%.

Die Feldphase beginnt in der Regel Mitte bis Ende März eines Jahres. Der Hauptfeldphase der Mannheimer Innovationspanels schließt sich im Herbst jeweils eine telefonische Non-Response-Erhebung an, in der eine geschichtete Zufallsstichprobe aus den nicht-teilnehmenden Unternehmen zu zentralen Innovationsindikatoren befragt wird. Die Mindestzellenbesetzung beträgt fünf Unternehmen. Sowohl im MIP als auch im MIP-DL werden im Rahmen der Non-Response-Erhebung zweitausend Interviews realisiert. Die Informationen aus der Non-Response-Erhebung werden verwendet, um eine Verzerrung im Antwortverhalten zwischen innovativen und nicht innovativen Unternehmen zu untersuchen und die Hochrechnungsfaktoren um diese Verzerrung zu korrigieren. Dabei steht die realisierte Non-Response-Stichprobe für alle nicht antwortenden Unternehmen der Hauptstichprobe.

Die Hochrechnung erfolgt jedoch nicht auf den Stichprobenrahmen, sondern auf die Zielgrundgesamtheit. Zu diesem Zweck wird für das produzierende Gewerbe auf Basis der Angaben der amtlichen Statistik eine nach den oben genannten Kriterien geschichtete Grundgesamtheit konstruiert. Da die öffentliche Dienstleistungsstatistik sich mit Ausnahme weniger Teilbranchen, wie beispielsweise des Handels, erst in der Entstehungsphase befindet, müssen neben der amtlichen Statistik andere Datenquellen hinzugezogen werden, um eine analoge Grundgesamtheit für die distributiven und unternehmensnahen Dienstleistungssektoren zu ermitteln.

Erhebungsinhalt

Als methodische Basis für die ZEW - Innovationserhebungen dient das oben erwähnte Oslo-Manual, das grundlegende Definitionen für zentrale Definitionsbegriffe liefert. Der Innovationsbegriff des Oslo-Manuals betont drei Aspekte einer Innovation. Sie ist technologisch orientiert, also basierend auf neuem technologischem Wissen, implementiert, also entweder als Produkt auf den Markt gebracht oder als Prozessinnovation im eigenen Unternehmen eingeführt, und subjektiv, also resultierend in einer Neuerung oder merklichen Verbesserung aus Sicht des Unternehmens, nicht notwendigerweise aus Sicht des Marktes oder der Branche.

Damit umfasst der Innovationsbegriff aus volkswirtschaftlicher Sicht auch die Diffusion von neuem Wissen bzw. aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Imitation von Neuerungen. Basierend auf diesem Innovationsbegriff gilt ein Unternehmen als innovativ (Innovator), wenn es in einem Zeitraum von drei Jahren zumindest eine Produktinnovation, also ein neues oder merklich verbessertes Produkt oder eine neue oder merklich verbesserte Dienstleitung, oder Prozessinnovation, also ein neues oder merklich verbessertes Herstellungs- oder Auslieferungsverfahren, eingeführt hat.

Innovationsaufwendungen hingegen beziehen sich auf ein Kalenderjahr und beinhalten Ausgaben für abgeschlossene, laufende oder abgebrochene Innovationsprojekte. Ein nicht innovatives Unternehmen (Nicht–Innovator) kann daher trotzdem Innovationsaufwendungen haben. Innovationsaufwendungen umfassen laufende Aufwendungen für Innovationsprojekte (für Personal, Material, Dienstleitungen usw.) und Investitionen im Rahmen von Innovationsaktivitäten. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (FuE-Aufwendungen) sind explizit in den Innovationsaufwendungen enthalten.

Themen/Variablen

Die zentralen Variablen des Innovationsgeschehens, die jedes Jahr abgefragt werden, sind:

  • Innovationsvariablen:
    - Produktinnovation;
    - Prozessinnovation;
    - Marktneuheit;
    - Kostensenkende Prozessinnovationen;
    - Innovationsausgaben;
    - Umsatzanteil mit Produktinnovationen;
    - Umsatzanteil in Marktneuheiten;
    - Kostensenkungsanteil von Prozessinnovationen;
    - FuE-Aktivitäten;
    - FuE-Ausgaben;
    - FuE-Beschäftigte
  • Strukturvariablen:
    - Umsatz;
    - Exporte;
    - Beschäftigte;
    - Personalaufwendungen;
    - Materialaufwendungen;
    - Sachinvestitionen;
    - IuK-Investitionen;
    - Sachvermögensbestand;
    - fünfstufige Qualifikationsstruktur;

Detaillierte Informationen zu speziellen Fragestellungen sind nur für manche, teilweise nur für einzelne Jahre erhältlich. Es gibt zahlreiche Fragestellungen, die mit MIP behandelt worden sind. Die Informationen sind in der Regel qualitativer Natur, sie werden also in Form nominaler oder ordinaler Variablen abgebildet. Die Größe dieser Arbeiten lässt sich drei verschiedenen Themenkomplexen zuordnen:

  • Bestimmungsfaktoren der Innovationstätigkeit,
  • Innovationserfolge und die Aneignung von Innovationserträgen,
  • Innovation und Beschäftigung.

Im Vordergrund arbeitsökonomischer Untersuchungen, die sich auf die Daten des Mannheimer Innovationspanels stützen, stehen die Auswirkungen des technischen Fortschritts auf die Qualifikationsstruktur der Beschäftigten.

Art des Datensatzes

Paneldaten, Umfragedaten

Publikation der Ergebnisse

Die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung werden jedes Jahr in einem Indikatorenbericht zusammengefasst. Die Berichte der letzten Jahre können Sie hier herunterladen.

Neben Berichten zu wichtigen Innovationsindikatoren führt das ZEW seit der Erhebung 2003 auch ein Innovations-Benchmarking (nach Renditeklassen) auf Branchenebene durch. Dieses Benchmarking soll Anhaltspunkte für den Zusammenhang zwischen Innovationsverhalten und ökonomischem Erfolg innerhalb der jeweiligen Branchen geben. Die Innovationstätigkeit in einzelnen Wirtschaftszweigen wird in knapper, übersichtlicher Form präsentiert. Mehr zum ZEW-Branchenreport Innovation erfahren Sie hier.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass im Januar 2003 ein Sammelband erschienen ist, der die bisherige wissenschaftliche Forschung mit den Daten der ZEW-Innovationserhebungen zusammenfasst (siehe dazu Janz, Norbert und Georg Licht (Hrsg.) (2003), Innovationsforschung heute, ZEW Wirtschaftsanalysen, Bd. 63, Baden-Baden). Eine kleine Auswahl an aktuellen Artikeln von ZEW-Mitarbeiter/inne/n, die auf Daten der ZEW-Innovationserhebungen beruhen können sie außerdem hier herunterladen.

Datenzugang/Anonymisierungsverfahren

Das ZEW legt Wert darauf, dass das MIP für wissenschaftliche Analysen zur Verfügung steht. Die Daten werden in anonymisierter Form (Scientific-Use-File) externen Nutzern für rein wissenschaftliche, nicht-kommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt. Ein Datennutzungsvertrag spezifiziert das Projekt, für das die Daten verwendet werden, und die Personen, die am Projekt beteiligt sind. Die Daten können in verschiedenen Formaten entweder per E-Mail oder per Diskette an die Nutzer versandt werden. Die Daten werden vom ZEW nicht für Diplomarbeiten und nicht für Lehrzwecke weitergegeben. Ein entsprechend anonymisierter Datensatz für Lehrzwecke ist jedoch in Vorbereitung.

Um den Datenschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass einzelne Unternehmen des Datensatzes nicht identifiziert werden könne, werden verschiedene Anonymisierungsverfahren angewendet:

  • Variablen, die in Geldeinheiten gemessen sind, werden in Verhältnisgrößen umgerechnet, wobei entweder die Zahl der Beschäftigten oder der Umsatz in Geldeinheiten die Bezugsgröße bilden;
  • Einige kardinal skalierte Variablen (Umsatzhöhe und Beschäftigtenzahl) werden mit einer Zufallsvariable multipliziert, die für ein gegebenes Unternehmen über verschiedene Erhebungswellen konstant ist;
  • Einige Variablen, die Anteile am Umsatz oder Anteile an den Beschäftigten betreffen, werden zu Gruppen zusammengefasst;
  • Einige sehr große Unternehmen, die trotzdem identifizierbar wären, werden aus dem Datensatz entfernt.

Der anonymisierte Datensatz dient den Wissenschaftlern dazu, Erfahrungen im Umgang mit Daten zu gewinnen, gröbere Zusammenhänge festzustellen und im Rahmen von modellgestützten empirischen Analysen, erste Spezifikationen des Modells vornehmen zu können. Wissenschaftler, die mit dem anonymisierten Datensatz gearbeitet haben, wird in den Räumen des ZEW der Zugang zu den Originaldaten gewährt. Bisher sind ungefähr 40 Datennutzungsverträge mit ZEW-externen Wissenschaftlern abgeschlossen worden, von denen ungefähr 10 am ZEW im Rahmen von Forschungsaufenthalten mit den Originaldaten der Mannheimer Innovationspanel gearbeitet haben. Im Frühjahr 2000 fand die erste MIP-Nutzerkonferenz am ZEW statt. Im März 2003 richtete das ZEW erneut eine Konferenz aus, in deren Mittelpunkt der internationale Austausch aktueller Ergebnisse der Innovationsforschung stand.

Weitere Informationen über das Mannheimer Innovationspanel und weiteren Datensätzen des ZEW finden Sie hier

Literatur

Gottschalk, Sandra (2002): Anonymisierung von Unternehmensdaten. Ein Überblick und beispielhafte Darstellung anhand des Mannheimer Innovationspanels, ZEW Diskussionspaier Nr. 02-23,Mannheim.

Janz, Norbert; Ebling, Günther; Gottschalk, Sandra, Peters Bettina (2002): Die Mannheimer Innovationspanels. In : Allgemeines Statistisches Archiv 86, S.189-201.

Janz, Norbert; Ebling, Günther; Gottschalk, Sandra et al.(2003): Die Mannheimer Innovationspanels: Datenerhebung und Nutzung. In : Janz, Norbert; Licht, Georg (Hrsg.) (2003), Innovationsforschung heute, ZEW Wirtschaftsanalysen, Bd. 63, Baden-Baden, S.9-17.